AGB

der Stucke Elektronik GmbH
(Stand 13.12.2023)
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Produkte)

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (Produkte)

A. Geltung

1. Die Stucke Elektronik GmbH (im Folgenden auch „Verkäufer“) verkauft und liefert ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden „AVB“). Die AVB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Kunden (im Folgenden auch „Käufer“), die Unternehmer gemäß § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

2. Der Geltung anderer Bedingungen wird widersprochen, soweit diese von diesen AVB abweichende Regelungen enthalten.

B. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Verjährung

1. Rechtsverbindliche Verträge kommen erst mit Zugang des Auftragsbestätigungsschreibens der Stucke Elektronik GmbH beim Käufer zustande, sofern diesem von Seiten des Käufers nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, widersprochen wird. Die durch den Verkäufer zuvor versandten „Angebote“ (einschließlich Katalog- und/oder Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, etc.) sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Käufer.

2. Soweit mit der Lieferung Nutzungsrechte an Software / Firmware verbunden sind, wird dem Käufer bzw. dessen Abnehmern ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software / Firmware ausschließlich für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstandes zu nutzen. Eine Nutzung der Software / Firmware außerhalb des Liefergegenstandes ist untersagt. Der Käufer bzw. dessen Abnehmer haben diese Verpflichtungen dem Endabnehmer des Liefergegenstandes aufzuerlegen. Die Nutzung der Software kann separaten Nutzungsbedingungen oder Softwarebedingungen Dritter unterliegen, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden.

3. Die Lieferung von Software umfasst vorbehaltlich individueller Vereinbarung keine Updates, Upgrades, Wartung, Support oder andere zusätzliche Dienstleistungen. Diese müssen durch den Käufer ggf. gesondert beauftragt und vergütet werden.

4. Alle rechtlich erheblichen Erklärungen (insbesondere Auftragsbestätigungsschreiben) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und jegliche Änderungen des Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit denselben Formerfordernissen.

5. Soweit das Gesetz keine kürzeren Verjährungsfristen vorsieht, verjähren alle Ansprüche der Vertragspartner, aus welchen Rechtsgründen auch immer, in zwölf Monaten mit Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Für gesetzliche Ansprüche aus Delikt oder dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.

C. Preise, Mengen, Eigenschaften, Lieferzeiten

1. Die von der Stucke Elektronik GmbH in ihren „Angeboten“ (vgl. Teil B., Ziffer 1) enthaltenen Mengen- und Preisangaben gelten 30 Tage ab Ausstellungsdatum des Angebotsschreibens. Rechtlich maßgebend sind dann die in dem Auftragsbestätigungsschreiben aufgeführten Preise und Mengen.

2. Aus der Angabe von Leistungsdaten und dem Inhalt sonstiger Leistungsbeschreibungen ergeben sich keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien. Solche erstrecken sich ausschließlich auf die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als „zugesichert“ aufgeführten Eigenschaften der Liefergegenstände.

3. Die von der Stucke Elektronik GmbH angebotenen Termine sind unverbindlich, sofern diese im Auftragsbestätigungsschreiben nicht ausdrücklich als „verbindlich“ bestätigt werden.

4. Sofern die Stucke Elektronik GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 0,5 % des Nettolieferwerts für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Nettolieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

5. Für die wirksame Vereinbarung eines Fixgeschäftes ist die Stucke Elektronik GmbH durch den Käufer vor Vertragsschluss darüber schriftlich oder in Textform in Kenntnis zu setzen, dass die Einhaltung einer Leistungszeit für den Käufer nach dem Zweck des Vertrages und der gegebenen Interessenlage für die Erfüllung des Vertrages von Bedeutung ist.

D. Allgemeine Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

1. Die Rechnungen der Stucke Elektronik GmbH sind 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es wird vereinbart, dass der Käufer die Rechnung spätestens 3 Tage nach Aufgabe zur Post erhalten hat. Dem Käufer steht es zu, die vorstehende Zugangsfiktion im Einzelfall zu widerlegen.

2. Die Stucke Elektronik GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Tilgungsbestimmungen des Käufers dessen Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Stucke Elektronik GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist die Stucke Elektronik GmbH neben der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 9 % über dem Basiszinssatz ab Verzugsbeginn zu beanspruchen.

4. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, ist die Stucke Elektronik GmbH berechtigt, die gesamten, ggf. noch nicht zur Zahlung fälligen Zahlungsverpflichtungen sofort fällig zu stellen.

5. Eigentumsvorbehalt:

  • a. Die von der Stucke Elektronik GmbH gelieferte Ware bleibt in deren Eigentum, bis sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers aus laufender Geschäftsverbindung mit der Stucke Elektronik GmbH getilgt sind. Übersteigt der Wert aller Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, kann der Käufer insofern Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der Stucke Elektronik GmbH verlangen.
  • b. Verarbeitung oder Umbildung durch den Käufer findet ausschließlich für die Stucke Elektronik GmbH statt. Bei der Verarbeitung mit den der Stucke Elektronik GmbH nicht gehörenden Waren steht der Stucke Elektronik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware der Stucke Elektronik GmbH zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung zu.
  • c. Der Käufer wird ermächtigt, die Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsgang an Dritte zu veräußern. Sämtliche aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen gegen die Erwerber tritt der Käufer hiermit in Höhe des jeweiligen Rechnungswerts im Voraus an die Stucke Elektronik GmbH ab. Die Stucke Elektronik GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Ungeachtet der Abtretung bleibt der Käufer ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Stucke Elektronik GmbH in Bezug auf die Vorbehaltsware nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsschwierigkeiten gerät, ihm gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Auf Verlangen hat der Käufer der Stucke Elektronik GmbH die abgetretenen Forderungen nebst den jeweiligen Schuldnern bekannt zu geben und der Stucke Elektronik GmbH alle für die Einziehung der Forderungen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  • d. Vorstehende Sicherungszession gilt auch für Forderungen, die der Käufer infolge einer Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück oder der Verarbeitung oder Vermischung der Waren erlangt.
  • e. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Vorbehaltseigentum der Stucke Elektronik GmbH hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
  • f. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises und nach vorheriger fruchtloser Nachfristsetzung, ist die Stucke Elektronik GmbH berechtigt, nach Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe der Vorbehaltsware oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegenüber Dritten zu verlangen.

6. Der Käufer kann nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderung aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.
Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Stucke Elektronik GmbH darf die Forderungen / Gegenansprüche des Käufers nicht willkürlich, sondern ausschließlich aus sachlich nachvollziehbaren und dem Käufer gegenüber darzustellenden Gründen qualifiziert bestreiten.

7. Grenzüberschreitende Lieferungen aus der Europäischen Union (EU) in ein Drittland (Nicht-EU-Land) sind von der deutschen Umsatzsteuer befreit. In Übereinstimmung mit den EU-Zoll- und Mehrwertsteuergesetzen muss der Käufer der Stucke Elektronik GmbH innerhalb von drei Monaten nach der Auslieferung durch die Stucke Elektronik GmbH einen gültigen und geeigneten Ausfuhrnachweis im Original vorlegen. Sofern der Käufer den erforderlichen Ausfuhrnachweis nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes vorlegt, hat die Stucke Elektronik GmbH das Recht, die deutsche Umsatzsteuer dem Käufer gegenüber nachzuberechnen. Der Käufer ist in diesem Falle dazu verpflichtet, die nachberechnete Umsatzsteuer sofort an die Stucke Elektronik zu bezahlen.

E. Übergang Preis- und Leistungsgefahr

a. Sofern dazu keine abweichenden individuellen Regelungen getroffen werden, gehen die Kosten der Verladung und des Transports sowie die Gefahren des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übernahme der Ware ab Werk auf den Käufer über (EXW – „ex works“ gemäß Incoterms 2020).

b. Soweit der Versand nicht durch den Käufer selbst organisiert wird, ist die Stucke Elektronik GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere das Transportunternehmen, den Versandweg und die Verpackung) selbst zu bestimmen. Eine auf Kosten des Käufers abzuschließende Transportversicherung wird von der Stucke Elektronik GmbH nur dann abgeschlossen, wenn dies der Käufer ausdrücklich wünscht.

c. Die Stucke Elektronik GmbH kann dem Käufer eine Frist zur Abnahme des Liefergegenstandes setzen. Sofern die Abnahmen / der Versand aus vom Käufer zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Käufer aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so gehen die Gefahren bereits nach Fristablauf auf den Käufer über.

F. Mängelgewährleistung

Für gebrauchte Liefergegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Übrigen leistet die Stucke Elektronik GmbH für Sach- und Rechtsmängel neuer Liefergegenstände unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich Abschnitt G. – Gewähr nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Ersatz wie folgt:
1. Mängelrügen und sonstige Beanstandungen müssen schriftlich oder in Textform unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Empfang der Ware direkt bei der Stucke Elektronik GmbH erhoben werden. Bei versteckten Mängeln hat die Geltendmachung in gleicher Weise innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche ab Feststellung zu erfolgen.

2. Mängelgewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Käufer die Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen des Verkäufers nicht beachtet. Dies gilt auch für Mängel, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, nicht von der Stucke Elektronik GmbH bzw. den von dieser selbst beauftragten Dienstleister vorgenommenen Montage, Inbetriebsetzung oder Reparatur und natürliche Abnutzung zurückzuführen sind.

3. Die Nacherfüllung (in Form der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn die Stucke Elektronik GmbH ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet gewesen ist.
Die Stucke Elektronik GmbH ist berechtigt, die Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den zur Zahlung fälligen Kaufpreis zahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Kaufpreisteil zurückzubehalten.

4. Bei Rechtsmängeln gilt Folgendes:

  • a) Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird die Stucke Elektronik GmbH auf ihre Kosten dem Käufer grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Käufer zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch der Stucke Elektronik GmbH ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird die Stucke Elektronik GmbH den Käufer von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber im Innenverhältnis freistellen.
  • b) Die vorstehenden Ansprüche des Käufers gemäß lit. a) bestehen nur, wenn
    • aa) der Käufer die Stucke Elektronik GmbH unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet,
    • bb) der Käufer die Stucke Elektronik GmbH bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt und ggf. die Durchführung der o. g. Modifizierungsmaßnahmen gemäß lit a) ermöglicht,
    • cc) der Stucke Elektronik GmbH allein alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
    • dd) der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Käufers beruht oder
    • ee) die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Käufer den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.

5. Die Ansprüche des Käufers verjähren abweichend von den Regelungen in Abschnitt B. Ziffer 5. in einem Jahr ab Inbetriebnahme der Liefergegenstände, spätestens 18 Monate nach Übergang der Preis- und Leistungsgefahr gemäß Abschnitt E.

G. Haftung und Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche gegen die Stucke Elektronik GmbH sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Stucke Elektronik GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung der Stucke Elektronik GmbH, ihrer gesetzlicher Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Hierbei handelt es sich um Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In einem Haftungsfall ist der Ersatzanspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

2. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

H. Handelssanktionen und Exportkontrollen o.ä.

1. Die Lieferungen der Stucke Elektronik GmbH erfolgen vorbehaltlich aller anwendbaren Exportkontrollen, Sanktionen oder Handelsbeschränkungen, die von Deutschland, der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika auferlegt werden. Der Käufer erkennt an, dass die Kaufgegenstände und alle damit verbundenen technischen Informationen, Dokumente und Materialien entgegen der v.g. Kontrollen, Sanktionen oder Beschränkungen weder direkt noch indirekt importiert oder exportiert, reexportiert, umgeladen, gehandelt, umgeleitet oder übertragen werden dürfen.

2. Der Käufer übernimmt vor dem Hintergrund seiner Kenntnis über die Verwendung der Kaufgegenstände im Innenverhältnis die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der in Ziffer 1. beschriebenen Auflagen. Auf Verlangen der Stucke Elektronik GmbH hat der Käufer der Stucke Elektronik GmbH dazu alle relevanten Exportkontrollgesetze, -vorschriften, -sanktionen und -beschränkungen zur Verfügung zu stellen, die Zulässigkeit der Lieferung zu prüfen und der Stucke Elektronik GmbH das Ergebnis seiner Prüfung zur Verfügung zu stellen.

3. Die Stucke Elektronik GmbH übernimmt keine Haftung für etwaige Verzögerungen, Stornierungen oder Änderungen aufgrund von Exportkontrollen, Sanktionen oder anderen für die Lieferung zu beachtenden Vorgaben.

I. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, Geheimhaltung, Datenschutz

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Stucke Elektronik GmbH und ihren Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

2. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsunterlagen behält sich die Stucke Elektronik GmbH eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Informationen dürfen Dritten nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die Stucke Elektronik GmbH zugänglich gemacht werden. Der Käufer hat Konzernunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstige vertragsgemäß einbezogene Dritte entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Wenn kein Auftrag zustande kommen sollte, sind die Angebotsunterlagen an die Stucke Elektronik GmbH auf entsprechende Anforderung unverzüglich herauszugeben. Im Falle eines Verstoßes gegen die v.g. Geheimhaltungs- und Herausgabepflichten vereinbaren die Parteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des Listen-Nettolieferwerts für jeden Pflichtenverstoß. Der Nachweis eines höheren Schadens unter Anrechnung der vereinbarten Vertragsstrafe bleibt der Stucke Elektronik GmbH vorbehalten.

3. Erfüllungsort für alle aufgrund dieser Bedingungen geschlossenen Verträge ist am Sitz der Stucke Elektronik GmbH in Hamburg.

4. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsrechtes, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten den Gerichtsstand Hamburg.

5. Sollten einzelne Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein, werden diese durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzt, die die Stucke Elektronik GmbH nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit erkennbar gewollt hätte.

6. Der Käufer willigt ein, dass die Stucke Elektronik GmbH sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erheben, verarbeiten und nutzen darf.

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